Rechtsanwältin
Bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin stehen Sie als Mensch mit Ihrem Anliegen im Mittelpunkt. Den Anfang macht eine gute und ausführliche Beratung.
Dies ermöglicht oft eine vorausschauende Gestaltung von Rechtsbeziehungen und erspart so eine gerichtliche Auseinandersetzung. Im Erbrecht können dazu für den Erbfall letztwillige Verfügungen errichtet oder Vereinbarungen zur Abwicklung des Nachlasses getroffen werden. Auch im Familienrecht können in Eheverträgen oder in Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen z.B. über den Unterhalt, Kindesumgang, Zugewinnausgleich, viele Regelungen vertraglich festgelegt werden.
Dies spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern meist auch teure Gerichtsverfahren.
Lässt sich eine gerichtliche Entscheidung nicht vermeiden, erläutere ich Ihnen in verständlicher Art und Weise die Rechtslage und zeige Ihnen zugleich die Chancen und Risiken bei einem Gang vor Gericht auf.
Genauso wie bei außergerichtlichen Verhandlungen können Sie sicher sein, dass ich Ihr Anliegen engagiert und zielstrebig vertreten werde.