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Nach einem Todesfall wird durch ein Testament, sofern es vorhanden ist, oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer den Verstorbenen beerben wird.
Bei mehreren Erben wird zusätzlich noch bestimmt, mit welchem Anteil ein Erbe an der Erbschaft beteiligt ist. Ist kein Testamentsvollstrecker eingesetzt, müssen sich die Erben selbst um die Auseinandersetzung der Erbschaft kümmern, d.h. sie müssen klären, wer welchen Vermögensgegenstand erhält, ob Erbstücke verkauft werden sollen, wie Schulden zu begleichen sind und vieles mehr.
Oft verhindern persönliche Streitigkeiten zwischen den Erben eine einvernehmliche Aufteilung der Erbmasse. Langwierige, z.T. gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Folge. Nicht selten werden daraufhin persönliche Beziehungen zwischen den Erben abgebrochen. Mediation hilft Ihnen, diese Konflikte außergerichtlich zu klären. Die Interessen aller Beteiligter kommen gleichberechtigt zur Sprache. Es wird eine Lösung gesucht, die den Wünschen und persönlichen Bedürfnissen der Erben entspricht.
Ist eine sachgerechte Erbschaftsteilung gefunden, kann das Ergebnis als Grundlage einer notariellen Beurkundung dienen.